Die Verwendung der hier zum Download stehenden und von uns entworfenen Formulare ist nur unseren Mandanten gestattet!
Bescheinigung nach § 117 Abs. 1 Satz 3 EStG für die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) an Minijobber, deren Entgelt pauschal nach § 40a Abs. 2 EStG versteuert wird.
Sie stellen einen Arbeitnehmer ein? In diesem Fragebogen können Sie alle notwendigen Angaben zusammen mit Ihrem neuen Arbeitnehmer eintragen, die wir für die Anmeldung des Arbeitnehmers benötigen. Bitte unterzeichnen sie beide den ausgefüllten Fragebogen.
Sie stellen einen kurzfristig Beschäftigten ein (max. Arbeitsdauer 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr)? In diesem Fragebogen können Sie zusammen mit Ihrem neuen Arbeitnehmer alle notwendigen Angaben eintragen, die wir für die Anmeldung des Arbeitnehmers benötigen. Bitte unterzeichnen sie beide den ausgefüllten Fragebogen.
Sie stellen einen Minijobber ein (regelmäßiges monatliches Entgelt bis 450 Euro, ab Oktober 2022 520 Euro)? In diesem Fragebogen können Sie zusammen mit Ihrem neuen Arbeitnehmer alle notwendigen Angaben eintragen, die wir für die Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Minijob-Zentrale benötigen. Bitte unterzeichnen sie beide den ausgefüllten Fragebogen.
Der Befreiungsantrag wird nur benötigt, wenn der Minijobber einen Antrag stellen möchte.
Bitte beachten Sie: Wenn der Befreiungsantrag bis zur Erstellung der ersten Lohnabrechnung nicht vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorliegt muss der Aushilfslohn rentenversicherungspflichtig abgerechnet werden. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich! Bitte beachten Sie die Hinweise der Minijob-Zentrale.
Die Arbeitszeitlisten dienen zum Eintrag des Arbeitsbeginns, des Arbeitsendes und der Arbeitszeitermittlung. Die Führung bei Minijobber ist Pflicht.
Die Vorlage kann frei verwendet und ggf. angepasst werden.
Bei Kurzarbeit ist die Arbeitszeitliste für Kurzarbeit zwingend zu verwenden. Ohne vollständig ausgefüllte Spalten kann die Kurzarbeit nicht abgerechnet werden.
Sofern die Lohnsteuerabzugsmerkmale geändert oder berichtigt werden sollen muss das Formular ausgefüllt und unterzeichnet beim Finanzamt eingereicht werden. Es ist generell nicht möglich, die Lohnsteuerabzugsmerkmale manuell in den Lohnabrechnungsprogrammen zu ändern. Dies muss der Arbeitnehmer selbst bei seinem Finanzamt beantragen.
Die Excel-Vorlage können sie zur Aufzeichnung beruflicher/betrieblicher Fahrten verwenden, die mit einem Privat-PKW durchgeführt werden. Für Fahrzeuge des Betriebsvermögens erkennt das Finanzamt jedoch keine mit MS-Excel geschriebenen Fahrtenbücher bzw. „Loseblattsammlungen“ an. Sie können hierfür gebundene Fahrtenbücher im Schreib- und Buchwarenhandel erwerben. Die Verwendung eines elektronischen Fahrtenbuches, das revisionssicher ist (z.B. vimcar.de), kann als Nachweis ebenfalls verwendet werden; die Finanzverwaltung garantiert jedoch nicht die Akzeptanz dieser Programme.
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